Preise

Vor der Bestimmung des Preises einer Rechtsdienstleistung verhandeln wir zuerst mit dem Klienten seine konkrete Angelegenheit, wir wählen die passendste Lösung und danach einigen wir uns auf eine konkrete Vorgangsweise bei der Bestimmung der Entlohnung für die Rechtsdienste.

Bei der Bestimmung der Höhe der Entlohnung beachten wir den Wert der Sache, die Gegenstand der Rechtsdienstleistung ist, die zeitliche Intensität und die Schwierigkeit der Sache, wie auch individuelle Ansprüche und Bedürfnisse des Klienten.

Die Höhe des Preises für die gewährten Rechtsdienstleistungen wird noch vor dem Beginn der Gewährung dieser Rechtsdienste vereinbart.

Die erste Konsultation wird im Fall der Übernahme der Rechtsvertretung für unsere Klienten kostenlos gewährt.

Nach Vereinbarung mit dem Klienten sind folgende Arten der Entlohnung möglich:

  • Stundensatz – nach der Anzahl der tatsächlich gewährten Stunden der Rechtsdienste mit der Verrechnung im Regime für begonnene Viertelstunden
  • Tarif – gemäß Anzahl der gewährten Rechtsakte gem. Verordnung Nr. 177/1996 GBl., Anwaltstarif
  • anteilsmäßig – Ein Prozentsatz am Ergebnis der Sache
  • fix – die Belohnung für die Rechtsdienstleistungen wird im Vorhinein mit einer fixen Summe festgelegt
  • pauschal – die Entlohnung wird durch einen vereinbarten und für den Klienten vorteilhaften monatlichen Betrag bezahlt – dies bieten wir für langfristige Klienten an.

Bei der Verhandlung der Vereinbarung zur Gewährung von Rechtsdienstleistungen kann vom Klienten vor Beginn der Tätigkeit eine angemessene Anzahlung gefordert werden.

Falls es keine zuvor abgeschlossene Vereinbarung über den Preis der Rechtsdienstleistungen gibt, so richtet sich dieser nach der Verordnung Nr. 177/1996 GBl., dem Anwaltstarif.

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